Freispruch für Rentner

Aus Falschbeschuldigung
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Landgericht hebt Vergewaltigungsurteil auf: Freispruch für Rentner

Ein Frührentner aus Kalefeld (Kreis Northeim) hat sich erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen gewehrt. Das Gericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Dezember 2009 wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte sein Verteidiger, der Northeimer Rechtsanwalt Olaf Wiesemann, Revision eingelegt – mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer. Der zweite Prozess endete am Montag mit einem Freispruch ohne Wenn und Aber.

Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die beide ebenfalls auf Freispruch plädiert hatten. Es sei ein „Freispruch erster Klasse“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Die Kammer habe „mehr als nur vernünftige Zweifel“, dass die Schilderungen des angeblichen Vergewaltigungsopfers zutreffend seien.[1]

Wie es möglich ist beim gleichen Sachverhalt den Mann zu dreieinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen und danach Freizusprechen, dafür bleibt die Justiz eine Erklärung schuldig.

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