Unschuldiger Busfahrer die Zweite

Aus Falschbeschuldigung
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Freiheitsberaubung nicht nachweisbar - Unschuldiger Busfahrer freigesprochen

Mit einem Freispruch endete am 31.07.2012 der Prozess gegen den Fahrer eines Linienbusses, der sich wegen Freiheitsberaubung vor dem Ahrweiler Strafgericht hat verantworten müssen. Eine 22-Jährige hatte den Mann beschuldigt, sie im Januar vergangenen Jahres an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht habe aussteigen lassen, weil er sie so habe nötigen wollen, mit ihm eine Beziehung einzugehen.

Ort des Geschehens sei die "813" gewesen, die zwischen Bad Neuenahr und Wehr verkehrt. Die 22-Jährige fuhr morgens mit dem Bus zur Arbeit nach Ahrweiler und abends auch wieder zurück. Auch mit dem 43-jährigen Angeklagten sei sie häufig gefahren. Eines Tages, sie und der Fahrer seien allein im Bus gewesen, habe er sie nach vorne gebeten. Man habe nett miteinander geplaudert, als der 43-Jährige plötzlich gemeint habe, dass ihr Freund - ein Busfahrerkollege - doch gar nichts für sie sei. Er selbst passe sehr viel besser zu ihr. Als sie in Glees habe aussteigen wollen, habe er die Tür nicht geöffnet. Stattdessen habe er sie am Arm gepackt und ihre Hand geküsst. "Bevor er die Tür geöffnet hat, meinte er, ich sollte mir das bis morgen überlegen", schildert die 22-Jährige die Situation. Am nächsten Tag habe der Angeklagte sie erneut nicht aussteigen lassen.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Stattdessen trat ein Kollege als Zeuge auf, der angab, ebenfalls von der 22-Jährigen der sexuellen Belästigung bezichtigt worden zu sein. Und ein Dritter, so hieß es, habe aus Angst vor einem Gerichtsverfahren gar eine von ihr geforderte Geldsumme gezahlt. Das Gericht hatte in der Darstellung der jungen Frau einige "Merkwürdigkeiten" ausgemacht. Ein gesicherter Tatnachweis sei nicht zu führen.[1]

Einzelnachweise