Christoph Trapp
Dr. Christoph Trapp ist Richter am Landgericht Darmstadt.
Verurteilung eines Unschuldigen
Als vorsitzender Richter verurteilte Dr. Christoph Trapp am 24. Juli 2002 Horst Arnold zu fünf Jahren wegen Vergewaltigung, obwohl dieser unschuldig war und die Zeugin Heidi Külzer schon damals widersprüchliche Angaben machte. Trapp weist jede Schuld von sich: "Das Urteil war damals genau überprüft worden. Eine Revision des damaligen Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Das belegt, dass unser Urteil nicht zu beanstanden war."[1] Damit stellt er das Justizsystem in Frage. Als Mitglied eben dieses Systems, stellt er aber damit auch das Richteramt, das er bekleidet, in Frage.
Freilassung eines Triebtäters
Am 19. November 2010 lehnte Dr. Christoph Trapp die Sicherungsverwahrung für Jörn P. ab, obwohl Staatsanwaltschaft und Gutachter eindringlich vor der Rückfallgefahr gewarnt hatten! Jörn P. stand bis dahin unter Polizeibeobachtung. Für ihn galt die höchste Gefährdungsstufe im Sicherheitsmanagement! Seinen Beschluss verteidigte Richter Dr. Christoph Trapp mit dem Urteil der Strafkammer, deren Vorsitz er inne hat. Er sagte: "Die 12. Strafkammer hat unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH die Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verneint."[2] Auch hier stellt Dr. Christoph Trapp das gesamte Justizsystem in Frage.
Einzelnachweise
- ↑ Dieser Richter schickte Unschuldigen in den Knast, Bild-Zeitung am 6. Juli 2011
- ↑ Warum hat der Richter diesen Sex-Verbrecher laufen lassen? Nach 61 Tagen in Freiheit schlug er wieder zu, Bild-Zeitung am 6. August 2010
Weblinks
- Prozess: Waren die Vorwürfe der einstigen Kollegin erfunden? Horst Arnolds Richter sagt als Zeuge aus, MorgenWeb am 4. Juni 2013
- Horst Felger: Aus dem Archiv: Angeklagter Lehrer erhält fünf Jahre Haft, Echo online am 6. Juli 2002
- Claus Peter Müller, Julia Schaaf: Freispruch nach fünf Jahren Haft: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen, FAZ am 25. Juli 2011