Eduard Zimmermann

Aus Falschbeschuldigung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eduard Zimmermann ist Staatsanwalt in Stendal. Der 37-Jährige saß von Oktober 1998 bis Juni 1999 in verschiedenen Gefängnissen, weil seine Freundin ihn beschuldigt hatte, er habe sich an ihr vergangen. Alle Vorwürfe, die den unbescholtenen Juristen hinter Gitter brachten, erwiesen sich alle als vollkommen haltlos. Zudem wurde Zimmermann in der Untersuchungshaft schwer misshandelt.

Die Beziehung

Im Sommer 1997 zog er mit seiner Freundin zusammen. Von da an geht es nur noch bergab in der langen, krisenreichen Beziehung. Nach zehn Monaten spricht er erstmals von Trennung, als sie eine Schwangerschaft vortäuscht. In Panik droht sie: "Wenn du dich von mir trennst, wird dies für dich schlimmer, als du dir das je vorstellen kannst! Wenn ich mit dir fertig bin, wirst du dich nicht mehr auf die Straße trauen."

Der Fall

Es wird unerträglich für beide

Vergeblich drängt er sie zu einer Therapie. Im Oktober 1998 fordert er sie schriftlich auf, auszuziehen. Er setzt eine Frist von acht Tagen. In der Nacht vor Fristablauf kommt sie erst frühmorgens heim. Er will wissen, wo sie war. Er schreit sie an. Sie schreit zurück. Sie habe gerade sexuelle Kontakte mit einem anderen Mann gehabt. Er packt ihre Sachen in zwei Taschen und stellt diese vor die Tür. Sie solle dort hingehen, woher sie gerade gekommen sei. Sie schlägt ihm ins Gesicht, rennt in die Küche und geht mit einem Messer auf ihn los. Es folgt eine böse, gewalttätige Aus­einander­setzung, bis er die Tobende mit seinem Körpergewicht schließlich zu Boden drücken kann. Doch noch einmal geht sie auf ihn los und tritt ihn in die Nieren. Am nächsten Morgen kuschelt sie sich wieder an ihn und sagt, sie sei durchgedreht bei dem Gedanken, ausziehen zu müssen, es tue ihr leid. Auch er entschuldigt sich. Er geht zur Hausärztin: Nieren­kontusion, Hoden­quetschung, Prellmarken und eine Unterblutung des Gehörganges. Sie dagegen hat einige blaue Flecken.

Strafanzeige

Vier Tage später, es ist der 21. Oktober 1998, wird der Staatsanwalt Eduard Zimmermann, damals 33, in Stendal zu seinem Vorgesetzten zitiert: Eine Frau, offenbar seine Lebensgefährtin, habe Strafanzeige gegen ihn wegen Körper­verletzung und Bedrohung erstattet. Er solle besser keine Angaben machen und sich einen guten Anwalt suchen. Zimmermann, fassungslos, befolgt den Rat. Dabei erfährt er, dass sie ihm inzwischen auch Vergewaltigung vorwirft. Er ruft den Leiter der Stendaler Staatsanwaltschaft an, der ihm versichert, niemand, der ihn kenne, glaube die Anschuldigungen. Es müsse erst mal gründlich ermittelt werden. Der Behördenchef fragt noch, wo Zimmermann tagsüber zu erreichen sei.

Festnahme wie im Mittelalter

Er kehrt in das Dorf bei Stendal zurück, in dem ihm ein renovierungsbedürftiger Bauernhof gehört. Auf dem Grundstück blockieren zwei Polizisten in Zivil sein Auto, einer richtet zitternd die entsicherte Pistole auf ihn. Wenig später rollt ein Sonder­einsatz­kommando der Polizei­direktion Stendal mit acht Einsatz­fahrzeugen und Beamten in schuss­sicheren Westen an. Ein Festnahmegrund wird ihm nicht mitgeteilt. Man bringt ihn zur Polizeidirektion Stendal. Eine Stunde lang wird er gefesselt im Polizei­fahrzeug verwahrt, besser: zur Besichtigung ausgestellt, denn die Kollegen der Staats­anwaltschaft tun im Nachbargebäude Dienst. Dann erst sperrt man ihn in die Gewahrsamszelle. Er hat Nieren­schmerzen und Blutungen. In der Zwischenzeit verständigt der Abteilungs­leiter Zimmermanns Eltern in Ludwigshafen: Es lägen eindeutige Beweise vor, dass ihr Sohn die Anzeigeerstatterin vergewaltigt habe. Er sei der Tat überführt, sonst hätte man ihn ja nicht festgenommen. In der Nacht verschlechtert sich sein Zustand. Der Notarzt bringt ihn ins Krankenhaus, Verdacht auf Infarkt. Dort wird er mit Handschellen ans Bett gefesselt und von Polizisten bewacht. Der Leitende Oberarzt stellt Vernehmungs- und Haft­unfähigkeit fest. Gleichwohl wird noch am Krankenbett der Haftbefehl verkündet, anwesend sind ein Amtsrichter und ein Oberstaatsanwalt. Der General­staatsanwalt persönlich habe entschieden, heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Stendal Haft beantragen solle (obwohl Stendal wegen Befangenheit auszuschließen war).

Der Beschuldigte habe magische Kräfte

Inzwischen ist aktenkundig, dass die Anzeige­erstatterin einer Freundin erzählte, der Angeschuldigte verfüge über magische Kräfte, er könne Arm- und Beinbrüche herbeihexen und Menschen verwünschen. Er sei hochgefährlich, besitze Waffen und schieße jeden nieder, der sich auf sein Grundstück begebe. Ach ja, daher der zitternde Polizist.

Im Kerker

Zimmermann wird ins Haftkrankenhaus Naumburg gebracht. Nach drei Tagen verlegt man ihn nach Leipzig. Seine Sicherheit ist nicht zu gewährleisten - sitzen in Naumburg doch Gewalttäter aufgrund seiner Anklagen ein. Für den Transport verlangt man von ihm 3500 Mark. Sieben Wochen verbringt er, wie er heute sagt, unter menschen­unwürdigen und medizinisch katastrophalen Umständen, bis er nach Plauen verlegt wird, wiederum aus Sicherheits­gründen: Einzelhaft in einer sechs Quadratmeter großen Zelle, 24 Stunden am Tag abzüglich einer Stunde Hofgang, allein. Die Mitinsassen urinieren durch die vergitterten Zellenfenster, wenn er, der Staatsanwalt, unten vorbeigeht. Kurz vor Weihnachten 1998 schlägt ein Mithäftling auf ihn ein: "Dich bring ich um." Er wird erheblich verletzt, an einem Auge löst sich die Netzhaut ab. Er hätte sofort einen Facharzt gebraucht. Doch ein Häftling muss erst einen Antrag stellen. Der muss dann bearbeitet werden. Dann die Feiertage. Der Anstaltsarzt überweist ihn schließlich. In Hand- und Fußfesseln wird er durch die Stadt in die Praxis geführt.

Razzien ohne Ergebnis

Heute ist er auf dem Auge fast blind, das andere ist durch Über­beanspruchung geschädigt. Welchen Ausgleich gibt es dafür? Während der Haftzeit wird sein Haus durchsucht, achtmal. Einen richterlichen Beschluss gibt es nur für eine Durchsuchung. Trotz Drogen- und Sprengstoff­spürhunden - man findet nichts. Schäden bleiben zurück. Wer ersetzt die? Die Liste der Vorkommnisse, die nicht geschehen dürfen in einem Rechtsstaat, ist bedrückend lang. Zimmermann wird beispielsweise nicht vernommen, schon gar nicht in Anwesenheit seines Anwalts, weil die zuständige Referentin der Staatsanwaltschaft Dessau der Meinung ist, er habe keinen Anspruch auf eine Vernehmung durch sie. Schließlich verfüge er über ausreichende Kenntnisse, sich schriftlich zu äußern. Oder: Er wird vom Dienst suspendiert und erhält für eine schriftliche Stellungnahme zwei Stunden Zeit. Jeder weiß, dass diese Frist wegen der Briefkontrolle über das Amtsgericht nicht einzuhalten ist, das dauert mindestens zehn Tage. Oder: Entlastungszeugen, die er benennt, werden nicht vernommen. Erst das Gericht tut das später.

Man gehe von jahrelangem Missbrauch aus

Im Volksmund heißt es, eine Krähe hacke der anderen nicht das Auge aus. Als die Staats­anwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen den Kollegen erhebt, scheint sie demonstrieren zu wollen, dass der Volksmund irrt. Jedenfalls, was sie und ihre grandiose Unabhängigkeit betrifft. Ein Dessauer Oberstaatsanwalt sagt zu "Bild", man gehe von jahrelangem Missbrauch der Frau durch den Angeschuldigten aus (das behauptete nicht einmal die Anzeige­erstatterin selbst).

Armutszeugnis für die Justiz

Was in dem Fall geschah: Rückblickend ist es ein Menetekel für die Justiz. Beunruhigend ist vor allem, dass es nicht Pannen waren, wie sie eben vorkommen. Man kann auch nicht von der Jagd etwa auf einen unbequemen Staatsanwalt sprechen, nicht von der großen Ausnahme inmitten eines Kosmos an Korrektheit. Es ist der Alltag der Strafjustiz, den ein Staatsanwalt am eigenen Leibe zu spüren bekam wie ein Herr Jedermann. Wie viele einfache Menschen gehen in ihm unter? Wie oft werden ihre Beschwerden und Eingaben müde belächelt: Ja, ja, die Knackis.

Anklage

Die Anklage wird am 9. April 1999 von der Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal zugelassen. Zugleich ordnet die Kammer Fortsetzung der U-Haft an und stützt sich dabei auch auf das vorläufige positive Gutachten der Psychologie-Sachverständigen Professor Elisabeth Müller-Luckmann zur Glaubhaftigkeit der Anzeige­erstatterin - ein Gutachten, auf das die Richter drei Tage später, am 12. April 1999, schon wieder verzichten. Sie entbinden Müller-Luckmann von ihrer Gutachterpflicht. Die Haft bleibt bestehen, natürlich.

Kampf der Gutachter

Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt. Bossi hat das Gutachten Müller-Luckmanns abgelehnt, in dem es heißt, bei Petra Bauer seien keine Anzeichen für kognitive Defizite zu beobachten, sie stehe in der Realität. Man gewinne den Eindruck, so Müller-Luckmann, dass die einzelnen Vorfälle für sie (die Anzeige­erstatterin) als Mosaik­steinchen figurierten, die zusammengefügt ein Gesamtbild von Egoismus, Brutalität, nicht nach­vollziehbarer Bindungs­unwilligkeit und -unfähigkeit (bei Zimmermann) ergäben. Dabei entstehe niemals der Eindruck, dass die Geschädigte dem Angeschuldigten lediglich "etwas anhängen" wolle. Zu dieser Zeit befinden sich bereits Aussagen der Anzeigeerstatterin bei den Akten: Zimmermann habe sie nicht nur geschlagen, bedroht und mehrfach vergewaltigt - er habe Klopapier gestohlen, horte alte DDR-Pornos im Büro und verteile hochgefährliche Viren aus dem Sanitätszimmer des Landgerichts auf Türklinken, um Kollegen zu vergiften. Der Landgerichtspräsident muss sich erklären: So etwas habe es nie gegeben. In Zimmermanns Büro sind keine Pornohefte. Trotzdem: Man will es nicht für möglich halten, dass er unschuldig ist. Auch die Sachverständige Müller-Luckmann lässt sich nicht irritieren. In einem Schriftsatz an das Gericht deutet Bossi einen "Altersabbau" bei der 80 Jahre alten Frau an, die ihm und seiner Sozietät seit mehr als 30 Jahren bekannt ist, und äußert Zweifel an ihrer heutigen fachlichen Kompetenz. Er schreibt selbst an sie und legt seine Bedenken dar.

Noch mehr Gutachter

Die Kammer versucht zunächst, Müller-Luckmann noch zu halten und die Mängel ihres Gutachtens zu heilen. Sie soll weitere Fragen beantworten, etwa nach psychischen Auffälligkeiten in der Persönlichkeits­struktur und im Aussage­verhalten Petra Bauers. Müller-Luckmann lehnt ab. Sie könne nicht beurteilen, teilt sie mit, wann und ob sie emotional fähig sei, die Akten nochmals zu bearbeiten. Außerdem seien aufgrund des von ihr empfundenen Abscheus nach dem Bossi-Brief verbale Entgleisungen ihrerseits zu befürchten. Statt ihrer wird die Bremer Psychologin Dorothea Pierwoß beauftragt, die für die Untersuchung der Zeugin und deren Aussagen parallel zur Haupt­verhandlung nicht nur 7 Stunden aufwendet wie Müller-Luckmann, sondern 38. Bossi gelingt es, den renommierten Psychiater Professor Reinmar du Bois vom Olga­hospital in Stuttgart als weiteren Sachverständigen durchzusetzen. Von dem aber lässt die Anzeigeerstatterin sich nicht untersuchen. So muss er mit dem Akten­studium und seinen Beobachtungen der Zeugin in der Hauptverhandlung auskommen. Am 22. April 1999 beginnt der Prozess.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit Petra Bauers

64 Sitzungstage. Ständig sind zwei Staatsanwälte aus Dessau anwesend. Am 10. Juni, beide Sachverständige haben massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin erhoben, wird der Haftbefehl nach fast acht Monaten aufgehoben.

Petra Bauers Angaben entbehren insgesamt der Glaubhaftigkeit

Die Kammer verhandelt bis in den August 2000 hinein. Dass die Anzeigeerstatterin psychisch krank ist, wird überdeutlich. Sie hört Stimmen, als jeder im Saal schweigt. Ihre Befragung durch den Angeklagten - quälend und peinlich wie immer, wenn das Scheitern einer Liebes­beziehung öffentlich ausgetragen wird. Zimmermann regt an, auf eine weitere Befragung zu verzichten. Doch das Gericht will keinem ins Wort fallen. Du Bois erstattet ein Gutachten, das, gäbe es ein Zusatzstudium für Forensische Psychiatrie, ein Lehrbeispiel für Begutachtung durch Beobachtung in der Sitzung wäre. Frau Pierwoß und er kommen zum gleichen Ergebnis: Die Angaben der Anzeige­erstatterin entbehren insgesamt der Glaubhaftigkeit.

Freispruch

Am 18. August 2000 Freispruch. Die Kosten hat die Staatskasse zu tragen, der Angeklagte ist für die erlittene U-Haft zu entschädigen. Eine Woche später ist das Urteil rechtskräftig.

Hätte es soweit kommen müssen?

Nein. Wäre besonnener ermittelt und, vor allem, wären die Akten gelesen worden - es hätte angesichts der Fakten gar nicht angeklagt werden dürfen. Selbst wenn man der Justiz in den neuen Bundesländern noch Unsicherheit unterstellt - die Anklage hätte auch niemals zugelassen werden dürfen. Doch Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft, das ist ein Thema für Fortschrittliche. Da will man nicht hintanstehen, nicht einmal unter Krähen.

Eduard Zimmermann ist ein untersetzter, kräftiger Mann mit gerader, bisweilen zur Starrheit neigender Logik. Er wollte eigentlich Polizist werden, sein Großvater war schon bei der Polizei. Doch weil man ihm nicht zusichern konnte, dass er zur Kripo kommen würde, studierte er Jura. Ziel: Staatsanwalt. Das zweite Staatsexamen mit Prädikat. 1994 trat er den Justizdienst in Sachsen-Anhalt an. Anwalt, sagt er, hätte er nicht werden können. "Da muss man Mandanten zu Dingen raten, die man moralisch eigentlich nicht vertreten kann. Das wäre mit meinem Gewissen nicht vereinbar."

Petra Bauer lernt er während der Referendarzeit durch einen Freund kennen - zwei Menschen, die sich besser nie begegnet wären. Sie ist auffallend hübsch, aber labil, unsicher und familiär schwer belastet. Nach langem Hin und Her, Streit mit ihrer und seiner Familie, Abbruch jeglicher Kontakte, Aus- und Umzügen, Flucht und Versöhnung zieht sie zu ihm nach Stendal. Heirat ist geplant. Doch nichts klappt. Seine Ansprüche an sie, ihre Erwartungen an ihn, ein Chaos. Beider Schattenseiten potenzieren sich.

Du Bois diagnostiziert bei ihr eine schizotype Persönlichkeitsstörung mit paranoidem Einschlag. Im Urteil heißt es, bei der Schizotypie handele es sich um eine tief greifende Veränderung der Fähigkeit, mit anderen Menschen in enge vertrauliche Kontakte zu treten, sowie der Fähigkeit, die Realität zuverlässig einzuschätzen und gegenüber Phantasien und Vorstellungen abzugrenzen. Du Bois beschreibt es so: "Die Anzeige­erstatterin hatte aus einem vollkommenen Vakuum heraus am Ende ihrer Jugend ihre Identität mit Hilfe ihrer Liebe zu Eduard Zimmermann neu definiert. Durch das Ende dieser Beziehung war sie dieser Identität wieder beraubt worden. Sie hatte keinen familiären Hintergrund, auf den sie zurückgreifen konnte. Das Strafverfahren bot neue innere Orientierungs­möglichkeiten zum Verständnis ihrer Situation in einer ansonsten vollkommen orientierungslosen Situation ... Möglicherweise war die neu gewählte Identität nur um den Preis einer beträchtlichen Verzerrung der Realität erreichbar."

Heute sagt der tief verletzte Zimmermann, die Anzeige­erstatterin habe die Justiz benützt und die habe sich benützen lassen. Das Schlimmste sei, "dass der Staat, für den man bedingungslos eintritt, so reagiert". Ein Nicht-Jurist ohne erfahrenen Anwalt hätte keine Chance gehabt. Zwölf Jahre etwa waren zu erwarten.

Und nun? Seine Laufbahn sei unterbrochen worden, er stehe wieder am Anfang, sagt er. Welche Wieder­gutmachung gibt es dafür? Er wurde zwar freigesprochen, doch entschuldigt hat sich niemand bei ihm. Bossi hat im Namen seines Mandanten jetzt Strafanzeige gegen die Anzeige­erstatterin erstattet, da die Staats­anwaltschaft von sich aus nicht tätig geworden ist - wegen versuchten Totschlags und zwölf weiterer Tatbestände. Sollte sie schuldunfähig sein, so Bossi, sei "zum Schutz der Allgemeinheit eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt geboten". Ist das der Weg? Es könnte misslingen, den Abstand zu finden, der nach einer solchen Krise nötig ist.

Zimmermann ist wieder Stendal zugewiesen. Der General­staatsanwalt von damals ist nicht mehr im Amt, der Vorgesetzte ist verstorben, der Behördenleiter pensioniert. Die Kollegen verhalten sich korrekt, die Leute aus dem Dorf herzlich wie eh und je. "Ich habe die Sache mitnichten überwunden", sagt er.[1]

Einzelnachweise

  1. Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Dich bring ich um!, Spiegel Online am 26. März 2001